KreuzfahrtK8W436
Schottland, Island, Grönland & Norwegen

Kreuzfahrt mit der Costa Favolosa ab/an Hamburg

  • 22 Nächte
  • Premium-Schiff mit Vollpension
  • Inkl. Trinkgelder an Bord
  • 22. Juni 2025
Termine & Preise

Reisebeschreibung

Mit Costa zu den Naturwundern des Nordens kreuzen

Von der wilden Schönheit Stornoways über das Herz Islands bis zu den unberührten Landschaften Grönlands – jede Etappe dieser Route verspricht unvergessliche Momente. Erleben Sie an Bord der Costa Favolosa, wie sich die Umgebung von feurigen Geysiren bis zum ewigen Eis wandelt.

Reisemerkmale

Hochseekreuzfahrten

Highlights

  • 2 Tage Aufenthalt in Islands Hauptstadt Reykjavík
  • Fahrt durch die Eis-Landschaft des Prins Christian Sund
  • Trinkgelder i. W. v. ca. 264 € pro Person

Reiseverlauf

Kreuzfahrt mit der Costa Favolosa ab/an Hamburg

Inklusivleistungen

Unterbringung und Verpflegung

  • 22 Nächte an Bord des Premium-Schiffs Costa Favolosa
  • Unterbringung in der gebuchten Kabinenkategorie
  • Vollpension an Bord (wie beschrieben)

Wunschleistungen

  • Zuschlag Doppelkabine zur Alleinbelegung pro Person
    • Innenkabine B 1.200 €
    • Balkonkabine B 2.100 €
  • MyItalian Genusspaket pro Person 660 €

Bei Buchung einer Doppelkabine muss das Genusspaket von beiden Vollzahlern gebucht werden.

Unterkunft

Ihr Premium-Schiff: Costa Favolosa

Termine & Preise

Preis aufsteigend
Datum und Dauer
Verpflegung & Zimmertyp
Preis
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können. Im späteren Verlauf der Buchung erfolgt die finale Preis- und Verfügbarkeitsprüfung.

Wichtig zu wissen

Die Kabinenverteilung obliegt der Reederei.

Bitte beachten Sie, dass bei dieser Reise kein CostaClub-Rabatt abgezogen werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Buchung eine Handynummer sowie eine E-Mail Adresse angeben müssen.

Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

Beherbergungssteuer Island (wird über das Bordkonto verrechnet) pro Kabine/Nacht 1.000 ISK (ca. 6.70 €)

Seit Januar 2024 erheben die isländischen Behörden von Kreuzfahrtgästen, die sich in isländischen Hoheitsgewässern aufhalten, eine Beherbergungssteuer. Diese Steuer dient dem Zweck, einen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus im Land zu leisten. Diese Steuer wird nach Reiseantritt über das Bordkonto verrechnet. Falls Sie in keinem isländischen Hafen von Bord gehen, sind Sie von der Steuer befreit. Bitte kontaktieren Sie in solch einem Fall den Gästeservice an Bord, damit die Gebühr dem Bordkonto nicht belastet wird.

Länderinformationen

Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:

Mehr erfahren

Großbritannien

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Reisen mit einem Personalausweis:
Bitte beachten Sie, dass die Einreise mit dem Personalausweis in das Vereinigte Königreich grundsätzlich nicht mehr möglich ist.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese muss von beiden Eltern unterschrieben sein und Angaben dazu beinhalten, wo und bei wem der/die Minderjährige sich aufhalten wird.

Erwachsene, die mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit zu ihnen nicht aus den Reisedokumenten hervorgeht, sollten ihre Berechtigung durch geeignete Nachweise belegen können. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:https://www.gov.uk/government/publications/children-travelling-to-the-uk/children-travelling-to-the-uk-accessible

Es wird empfohlen, sich von der geplanten Unterkunft schriftlich bestätigen zu lassen, dass der Aufenthalt für allein reisende Minderjährige möglich ist.

Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug ist zu beachten, dass die Innenstadt Londons zur "Ultra Low Emission Zone" (ULEZ) ernannt wurde, was insbesondere für Wohnmobile oder Kleinbusse zu Einschränkungen führen kann. Auch im Großraum von London, der als "Low Emission Zone" (LEZ) gilt, kann es möglicherweise zu Einschränkungen kommen, wenn die geforderten Standards nicht erfüllt werden. Reisende sollten deshalb rechtzeitig vor Reisebeginn ihr Fahrzeugs bei der Verkehrsbehörde "Transport for London" registrieren und sich über die aktuellen Möglichkeiten informieren. Bei Verstößen muss mit Geldstrafen gerechnet werden.

Island

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Norwegen

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Der vorläufige Reisepass wird von einigen norwegischen Behörden und beispielsweise auch Banken nicht anerkannt.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Da viele norwegische Behörden und beispielsweise auch Banken den Personalausweis nicht anerkennen, wird empfohlen, mit dem Reisepass einzureisen.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Großbritannien

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 180 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 180 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Ab dem 02. April 2025 benötigen Reisende eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese kann ab dem 05. März 2025 unter folgendem Link beantragt werden: https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta. Alternativ kann zur Beantragung die offizielle App genutzt werden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt circa drei Tage.

Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket

Island

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Norwegen

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Großbritannien

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Ab dem 02. April 2025 benötigen Reisende eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese kann ab dem 05. März 2025 unter folgendem Link beantragt werden: https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta. Alternativ kann zur Beantragung die offizielle App genutzt werden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt circa drei Tage.

Island

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Norwegen

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Großbritannien

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 29.10.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Island

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Es wird eine Impfung empfohlen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 29.10.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Norwegen

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Hinweis:
Von April bis Oktober kann es zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse in endemischen Gebieten kommen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 29.10.2024 02:49 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

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